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Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird der Bestand der vorhandenen Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe festgestellt, der Bedarf ermittelt und die zur Befriedung des Bedarfs erforderlichen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend geplant.
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Kreuzstraße 59
97493 Bergrheinfeld
Kreuzstraße 59
97493 Bergrheinfeld
Tannigweg 2
97456 Dittelbrunn
Tannigweg 2
97456 Dittelbrunn
Rudolf-Werner Straße 1
97490 Poppenhausen
Rudolf-Werner Straße 1
97490 Poppenhausen
Gartenstraße 2
97526 Sennfeld
Gartenstraße 2
97526 Sennfeld
Schulstr. 26
97525 Schwebheim
Schulstr. 26
97525 Schwebheim
Pestalozzistraße 11
97464 Niederwerrn
Pestalozzistraße 11
97464 Niederwerrn
Lülsfelder Weg 6
97447 Gerolzhofen
Lülsfelder Weg 6
97447 Gerolzhofen
Adam-Riese-Straße 12
97469 Gochsheim
Adam-Riese-Straße 12
97469 Gochsheim
Geschwister-Scholl-Str. 28-32
97424 Schweinfurt
Geschwister-Scholl-Str. 28-32
97424 Schweinfurt
Waldhäuser Str. 5
97453 Schonungen
Waldhäuser Str. 5
97453 Schonungen
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung stellt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis bzw. kreisfreie Gemeinde) den Bestand an Einrichtungen, Diensten und sonstigen Angeboten fest und ermittelt den Bedarf, wobei die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Zielgruppen berücksichtigt werden. Aus der Bewertung von Bestand und Bedarf werden konkrete Maßnahmeplanungen abgeleitet. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an der Planung. Hierzu sind sie vom Jugendhilfeausschuss zu hören.
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