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Jugendhilfeplanung; Durchführung

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird der Bestand der vorhandenen Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe festgestellt, der Bedarf ermittelt und die zur Befriedung des Bedarfs erforderlichen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend geplant. 

Für Sie zuständig

Landratsamt Schweinfurt - Amt für Jugend und Familie (SG 21)

Landratsamt Schweinfurt

Karl-Beck-Haus - Schullandheim und Jugendbegegnungsstätte

Celtis Gymnasium

Grundschule Bergrheinfeld

Grundschule Röthlein

Grundschule Schonungen

Grundschule und Mittelschule Dittelbrunn

Grundschule und Mittelschule Poppenhausen

Grundschule und Mittelschule Sennfeld

Grundschule Werneck (Schulhaus Schleerieth)

Heideschule Schwebheim

Hugo-von-Trimberg Schule Niederwerrn

Mittelschule Bergrheinfeld

Mittelschule Gerolzhofen

Mittelschule Gochsheim

Mittelschule Werneck

Staatliche Realschule Schonungen

Staatliches Berufliches Schulzentrum Alfons Goppel Schweinfurt (BSZ)

Leistungsdetails

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung stellt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis bzw. kreisfreie Gemeinde) den Bestand an Einrichtungen, Diensten und sonstigen Angeboten fest und ermittelt den Bedarf, wobei die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Zielgruppen berücksichtigt werden. Aus der Bewertung von Bestand und Bedarf werden konkrete Maßnahmeplanungen abgeleitet. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an der Planung. Hierzu sind sie vom Jugendhilfeausschuss zu hören.

Stand: 13.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales