Logo Bayernportal

Jugendhilfeplanung; Durchführung

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird der Bestand der vorhandenen Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe festgestellt, der Bedarf ermittelt und die zur Befriedung des Bedarfs erforderlichen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend geplant. 

Für Sie zuständig

Landratsamt Donau-Ries - Team 510 - Sozialdienst und Erziehungshilfen

Landratsamt Donau-Ries

Landratsamt Donau-Ries Dienststelle Nördlingen

Landratsamt Donau-Ries

Hausanschrift

Bürgermeister-Reiger-Str. 5
86720 Nördlingen

Postanschrift

Bürgermeister-Reiger-Str. 5

86720 Nördlingen

Telefon

+49 906 74-6820

Leistungsdetails

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung stellt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis bzw. kreisfreie Gemeinde) den Bestand an Einrichtungen, Diensten und sonstigen Angeboten fest und ermittelt den Bedarf, wobei die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Zielgruppen berücksichtigt werden. Aus der Bewertung von Bestand und Bedarf werden konkrete Maßnahmeplanungen abgeleitet. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an der Planung. Hierzu sind sie vom Jugendhilfeausschuss zu hören.

Stand: 30.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales