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Jugendhilfeplanung; Durchführung

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird der Bestand der vorhandenen Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe festgestellt, der Bedarf ermittelt und die zur Befriedung des Bedarfs erforderlichen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend geplant. 

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 21 Amt für Kinder, Jugend und Familie

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Bauamt zusätzlich Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr

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Olympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen

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82455 Garmisch-Partenkirchen