Logo Bayernportal

Rentenversicherung; Auskunft und Beratung

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

Für Sie zuständig

Stilisiertes Bild eines Hauses
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Mehr zur Behörde
Stilisiertes Bild eines Hauses
Versichertenberater der Deutsche Rentenversicherung
Mehr zur Behörde

Leistungsdetails

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst als Pflichtversicherung, Antragspflichtversicherung oder als freiwillige Versicherung den Großteil aller Erwerbstätigen.

Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Bundeszuschüsse finanziert.

Im Wesentlichen sind versichert:

  • Gegen Entgelt beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sowie Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen;
  • Bestimmte Selbstständige, z. B. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege Tätige, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, Künstler und Publizisten, Hausgewerbetreibende, Gewerbetreibende mit Eintragung in die Handwerksrolle sowie Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind;
  • Personen, die freiwilligen Wehrdienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst leisten;
  • Personen in der Zeit des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld);
  • Personen, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind;
  • Personen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2, der Anspruch auf Leistungen der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat, nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung pflegen;
  • Auf Antrag Pflichtversicherte (z.B. Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer, nicht kraft Gesetzes pflichtversicherte Selbständige);

Angehörige verkammerter freier Berufe mit Absicherung in einem berufsständischen Versorgungssystem (z.B. Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Auch bei geringfügig entlohnter Beschäftigung („Minijob“) ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich.

Für bestimmte Personengruppen (z.B. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter) besteht Versicherungsfreiheit.

Wer nicht kraft Gesetzes pflichtversichert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherungspflicht beantragen oder sich für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern

Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Übergangsgeld, Reise- und Transportkosten, Haushaltshilfe), Renten an Versicherte und an Hinterbliebene, Rentenabfindung und Beitragserstattungen sowie Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner.

Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erteilen Auskünfte, beraten, nehmen Anträge entgegen und gewähren die gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
Die Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, die Gemeindeverwaltungen und die Versichertenberater erteilen Auskünfte, beraten und nehmen Anträge entgegen.

Telefonisch können Sie sich unter unserer kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 informieren.

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger, die Versicherungsämter bei den Landratsämtern und die Versichertenberater erteilen Auskünfte, beraten, und nehmen Anträge entgegen. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger gewähren die gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
Telefonisch können Sie sich unter der kostenlosen Service-Nummer der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 4800 informieren.

Für Unterstützung bei der Rentenbeantragung können Sie online einen Termin buchen. Die entsprechenden Checklisten helfen Ihnen bei der Vorbereitung des Termins. Beachten Sie bitte, dass eine Rentenberatung jedoch im Rathaus nicht stattfinden kann.

Stand: 07.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales