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Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.
Alexanderstraße 9
90762 Fürth
Barrierefreier Zugang
Postfach
90744 Fürth
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst als Pflichtversicherung (für Selbstständige teils auf Antrag) oder als Freiwillige Versicherung nahezu alle Erwerbstätigen.
Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Bundeszuschüsse finanziert.
Im Wesentlichen sind versichert:
Bei geringfügiger Beschäftigung ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Für bestimmte Personengruppen kann Versicherungsfreiheit gegeben sein. Wer nicht pflichtversichert ist, kann sich für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern Freiwillige Versicherung.
Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Übergangsgeld, Reise- und Transportkosten, Haushaltshilfe), Renten an Versicherte und an Hinterbliebene, Rentenabfindung und Beitragserstattungen, Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner.
Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erteilen Auskünfte, beraten, nehmen Anträge entgegen und gewähren die gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
Die Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, die Gemeindeverwaltungen und die Versichertenberater erteilen Auskünfte, beraten und nehmen Anträge entgegen.
Telefonisch können Sie sich unter unserer kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 informieren.
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Altersrenten. Sie alle haben unterschiedliche Zugangsbedingungen und passen sich so den Lebensläufen der betreffenden Personengruppen an.
Die Altersrenten – Voraussetzungen und Varianten
Bevor Sie eine Altersrente erhalten können, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Neben der Vollendung eines bestimmten Lebensalters betrifft dies noch die vorgesehene Mindestversicherungszeit (Wartezeit). Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss zusätzlich eine Schwerbehinderung vorliegen.
Die Altersrenten
Die Varianten der Altersrente haben unterschiedliche Bezeichnungen:
Die Regelaltersrente können Sie mit nur fünf Jahren Versicherungszeit erhalten. Das ist die geringste aller Wartezeiten. (Die Wartezeit ist die Zeit, die Sie mindestens der gesetzlichen Rentenversicherung angehört
haben müssen, um Anspruch auf eine der verschiedenen Renten zu haben.)
Die Altersgrenze für diese Rente wird zurzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Weitere Informationen zur Beantragung von Altersrente entnehmen Sie bitte der folgenden Informationsbroschüre der Deutschen Rentenversicherung.
Notwendige Unterlagen:
Die notwendigen und mitzubringenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Checkliste (klicken Sie auf das Wort Checkliste)
Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten. Sie müssen dazu vor dem 02.01.1961 geboren sein.
Wenn Sie allein ein Kind erziehen, weil Ihre geschiedene Partnerin oder Ihr geschiedener Partner gestorben ist, können Sie Erziehungsrente erhalten.
Mit dem Begriff "Fremdrenten" werden Leistungen nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bezeichnet. Dieses Gesetz ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen ausländische ("fremde") Zeiten in der deutschen Rentenversicherung zu berücksichtigen.
Sie sind Pflichtmitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung? Dann können Sie sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.
Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben und keine Beiträge entrichten, gehen Ihnen unter Umständen bereits erworbene Leistungsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung verloren. Dies können Sie durch eine Versicherungspflicht auf Antrag verhindern.
Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen.
Wenn Ehegatten geschiedene Ehegatten oder Elternteile verschollen sind, kann die Rentenversicherung den mutmaßlichen Todestag feststellen. Dann können Sie eine entsprechende Rente erhalten.
Möchten Sie eine Auskunft über Ihre künftigen Rentenansprüche und Ihren Rentenbeginn haben, können Sie diese jederzeit formlos anfordern.
Ab Ihrem 27. Geburtstag bekommen Sie jährlich eine Renteninformation von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie insgesamt mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben. Sie können die Renteninformation auch jederzeit formlos anfordern.
Um zu prüfen, ob die Daten für Ihre spätere Rente vollständig und richtig sind, können Sie die Klärung Ihres Versicherungskontos bei der Rentenversicherung beantragen.
Wenn Sie als Vertriebener oder Spätaussiedler anerkannt sind, sollten Sie die Klärung Ihres Rentenversicherungskontos beantragen, damit Ihre Versicherungszeiten aus dem Ausland berücksichtigt werden können.
Kinder, bei denen ein oder beide Elternteile verstorben sind, können Waisenrente beantragen.
Wenn Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner oder Ihre -partnerin stirbt, können Sie in vielen Fällen eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.