Studierende, die mit einem nicht berufsrechtlich anerkannten Bachelorabschluss zu einem berufsrechtlich anerkannten Masterstudiengang in Bayern zugelassen wurden, können die Feststellung der Gleichwertigkeit ihres Studienabschlusses beantragen.
Telefonzeit
Montag, Mittwoch, Freitag: 09:00 - 11:00 Uhr
Unterlagen können postalisch zugesandt oder persönlich bei der Pforte im Hauptgebäude abgegeben werden.
Die Pforte ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr
Alternativ können Unterlagen auch jederzeit in den Briefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.
Maximilianstraße 39
80538 München
80534 München