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Kommunale Wappen und Fahnen; Beantragung der Verwendung

Wenn Sie das Wappen oder die Fahne einer Gemeinde, eines Landkreises oder Bezirkes verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der betreffenden Kommune beantragen.

Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gars a.Inn

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

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Hauptstraße 3
83536 Gars a.Inn

Postanschrift

Hauptstraße 3
83536 Gars a.Inn