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Kommunale Wappen und Fahnen; Beantragung der Verwendung

Wenn Sie das Wappen oder die Fahne einer Gemeinde, eines Landkreises oder Bezirkes verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der betreffenden Kommune beantragen.

Landratsamt Amberg-Sulzbach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

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Schloßgraben 3
92224 Amberg

Postanschrift

Postfach 1754
92207 Amberg