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Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.
Hauptstr. 12
87466 Oy-Mittelberg
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Hauptstraße 34
87466 Oy-Mittelberg
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87466 Oy-Mittelberg
Maria-Rainer Straße
87466 Oy-Mittelberg
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Rudolphstraße 28-30
90489 Nürnberg
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90489 Nürnberg
Die Schäden werden wie folgt abgewickelt:
Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dem Schaden und der Beteiligung der (ausländischen) Streitkräfte Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Regulierungsstelle geltend zu machen.