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Die Kohäsions- und Strukturpolitik ist mit ungefähr einem Drittel des EU-Budgets einer der zentralen Politikbereiche der Europäischen Union. Ihr Ziel ist es, die Lebensbedingungen in den verschiedenen europäischen Regionen durch Investitionen in zentrale Handlungsfelder zu verbessern. Die dafür notwendigen Finanzmittel stellt die Europäische Union über verschiedene Struktur- und Investitionsfonds bereit. Einer dieser Fonds ist der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Der EFRE unterstützt in Bayern auch in der Förderperiode 2021 bis 2027 die Förderziele "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum" und "Europäische territoriale Zusammenarbeit".
"Investitionen in Beschäftigung und Wachstum"
Bayern konnte für die Förderperiode 2021 – 2027 EFRE-Mittel in Höhe von rund 577 Millionen Euro für das Förderziel "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum" akquirieren. 60 Prozent der Mittel sollen in den Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) fließen. Dieses Gebiet umfasst die strukturschwächeren Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns mit einem Umfang von rund 30 Prozent der bayerischen Bevölkerung.
Inhaltlich konzentriert sich das EFRE-Programm auf zwei Förderbereiche:
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten, zu Fördergebiet, Förderbedingungen und Anlaufstellen finden Sie auf unserer Website (siehe unter "Weiterführende Links").
Die „Europäische Territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“
Für das Förderziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)" stehen im Förderzeitraum 2021-2027 insgesamt 8,9 Milliarden Euro aus dem EFRE zur Verfügung.Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (Interreg) ist ein Teil der Kohäsions- und Strukturpolitik der Europäischen Union und fördert die Zusammenarbeit der Regionen in Europa. Ihr Ziel ist die Stärkung einer harmonischen, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung sowie des Zusammenhalts und der Wettbewerbsfähigkeit Europas.
Bayern konnte für die Förderperiode 2021 – 2027 EFRE-Mittel in Höhe von rund 90 Millionen Euro für das Förderziel „Europäische Territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ akquirieren.
Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit umfasst drei Ausrichtungen:
Die thematische Ausrichtung sowie sämtliche Regelungen zur Antragstellung und Förderung sind in den jeweiligen "Kooperationsprogrammen" festgeschrieben. Die Zusammenarbeit erfolgt in Projekten, die in der Regel „bottom-up” entwickelt werden. In jedem Projekt gibt es einen federführend zuständigen Partner, den "Leadpartner".
Die Mitgliedstaaten sind zuständig für die Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit. Sämtliche Entscheidungen werden von den jeweils am Programm beteiligten Mitgliedstaaten gemeinsam getroffen. Für jedes Programm gibt es eine gemeinsame Verwaltungsbehörde in einem am Programm beteiligten Staat.