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Überwachungsbedürftige Anlagen; Kontrolle

Kontrolle des Betriebes von Anlagen mit besonderem Gefährdungspotential, wie Läger für entzündbare Flüssigkeiten, Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Druckanlagen (Druckbehälter, Dampfkessel u. Rohrleitungen) 

Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G25 – Gefahrstoffe, Explosionsschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.

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