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Ausstellungen im Bereich der Bildenden Kunst; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern unterstützt durch die Förderung von Ausstellungen und Symposien im Bereich der Bildenden Kunst beispielsweise Kunstvereine dabei, mehr Ausstellungen durchführen.

Für Sie zuständig

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Leistungsdetails

Gegenstand und Zweck der Förderung

Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten in Bayern für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler kann für Sammelausstellungen eine Förderung beantragt werden.

 

Hinweise zu Voraussetzungen und Verfahren sind den Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Durchführung von Ausstellungen und Symposien zu entnehmen (s. Rechtsgrundlagen).

Stand: 30.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst