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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Beschäftigung nach der Westbalkan-Regelung

Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien können im Rahmen einer kontingentierten Sonderregelung eine Aufenthaltserlaubnis für jede Beschäftigung im Bundesgebiet erhalten.

Landratsamt Starnberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Fr
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Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

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82317 Starnberg