Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) können bereits vor dem gesetzlichen Ruhestand eine Versetzung in den Ruhestand und auch das Hinausschieben des Ruhestandeintritts beantragen.