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Straßenausbaubeiträge; Beantragung von Erstattungsleistungen

Entgangene Beiträge und getätige Aufwendungen für Planung und Vorbereitung der Kommunen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gemäß Art. 19 Abs. 9 Kommunalabgabengesetz werden grundsätzlich erstattet.

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten

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Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

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