Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Königstraße 86
90762 Fürth
Postfach
90744 Fürth
Stadelner Hauptstraße 96
90765 Fürth
Postfach
90744 Fürth
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Postfach
90744 Fürth
Besonderer Hinweis: Auf Grund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten beim Passhersteller. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde!
Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
Hinweise:
Zuständigkeit
Für die Ausstellung des Passes ist die Gemeinde zuständig, in der Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind.
Für Passangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörde.
Mit Zustimmung der Auslandspassbehörde können Passanträge im Ausland lebender Deutscher von Passbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z.B. der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde).
Einen Reisepass, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland dient, erhalten Sie in den Bürgerämtern Süd (Ämtergebäude Süd), Mitte (Rathaus) und Nord (Stadeln). Dabei ist eine persönliche Vorsprache – auch von Kindern – notwendig. Um Ihnen den Behördengang so komfortabel wie möglich zu gestalten, können Sie einen Termin online vereinbaren und auf diese Weise Wartezeiten vermeiden.
Bei der Beantragung eines Ausweises für ein Kind durch nur ein Elternteil, muss eine Zustimmungserklärung zur Ausstellung von Dokumenten für Minderjährige von dem nicht persönlich anwesendem Elternteil vorliegen. Diese können Sie online hier beantragen.
Sie erhalten bei der Beantragung des Reisepasses ein Hinweisblatt mit allen wichtigen und relevanten Informationen zur Abholung des Reisepasses. Bitte bewahren Sie dieses Hinweisblatt (hier gehts zum Beispiel) gut auf.
Notwendige Unterlagen:
Aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
Bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
Bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen werden in der Regel weitere Unterlagen wie zum Beispiel Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden benötigt
Für Passbewerber, die unter 18 Jahren sind, kann die Beantragung durch einen Elternteil erfolgen, wenn die Eltern zusammen leben und ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. In diesem Fall muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils erfolgen. Diese Unterschrift wird durch die Personalausweisbehörde überprüft
Für Passbewerber, die unter 18 Jahren sind und es nur einen Sorgeberechtigten gibt, muss zur Beantragung der Sorgerechtsnachweis mitgebracht werden.
Verdoppelung der Gebühren:
Besonderer Hinweis: Auf Grund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten beim Passhersteller. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde!
Besonderer Hinweis: Auf Grund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten beim Passhersteller. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde!
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Passbehörde.
In Eil- und Notfällen kann der Reisepasse im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.
Vorläufiger Reisepass: Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich.
FAQ des Bundesministerium des Innern und für Heimat
Wenn Sie einen Reisepass beantragt haben, können Sie sich über den Bearbeitungsstand informieren.
Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass im Ausland bei einer deutschen Vertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.