Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Besonderer Hinweis: Auf Grund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten beim Passhersteller. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde!
Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
Hinweise:
Zuständigkeit
Für die Ausstellung des Passes ist die Gemeinde zuständig, in der Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind.
Für Passangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörde.
Mit Zustimmung der Auslandspassbehörde können Passanträge im Ausland lebender Deutscher von Passbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z.B. der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde).
Bei der Stadt Erlangen sind keine Termine erforderlich (anders als im Text des Ministeriums dargestellt – siehe oben).
Bürger*innen können zu den Öffnungszeiten des Bürgerservice ohne Termin vorsprechen.
Sie benötigen ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate).
Verdoppelung der Gebühren:
Die Nutzung des Terminals kostet bei der Antragstellung im Bürgeramt vier Euro.
Besonderer Hinweis: Auf Grund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten beim Passhersteller. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde!
Besonderer Hinweis: Auf Grund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten beim Passhersteller. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde!
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Passbehörde.
In Eil- und Notfällen kann der Reisepasse im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.
Vorläufiger Reisepass: Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich.
Sie können das Lichtbild im Rathausfoyer an unserem Selbstbedienungsterminal aufnehmen und elektronisch an das Bürgeramt übermitteln.
Ein gedrucktes Bild erhalten Sie in diesem Fall nicht.
Der Antrag wird am Serviceschalter für Sie gedruckt. Ein Formular ist nicht erforderlich.
Zur Überprüfung der Namensführung bitte die letzte Personenstandsurkunde vorlegen, sofern dies nicht bei Ihrer Anmeldung bereits geschehen ist.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist gegebenenfalls durch eine Einbürgerungsurkunde nachzuweisen.
Der Verlust oder Diebstahl eines gültigen Reisepasses ist schriftlich anzuzeigen. Sofern die Anzeige bereits bei der Polizei erfolgt ist, bringen Sie bitte das Duplikat mit.
Bei der Abholung: Bitte legen Sie den Abholschein und gegebenenfalls den alten Reisepass zur Entwertung vor. Die Abholung ist auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, der sich ausweisen muss, möglich. Die Vollmacht können Sie mit Hilfe des Abholscheins erteilen.
FAQ des Bundesministerium des Innern und für Heimat
Wenn Sie einen Reisepass beantragt haben, können Sie sich über den Bearbeitungsstand informieren.
Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass im Ausland bei einer deutschen Vertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.