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Zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs können Sie sogenanntes Selbstwerberholz bei kommunalen Waldbesitzern beantragen.
Kanzleistr. 3
95511 Mistelbach
Kanzleistr. 3
95511 Mistelbach
Mit den stetig steigenden Energiekosten oder auch aus ökologischen Gründen, wächst zunehmend das Interesse der privaten Haushalte für die Energiegewinnung, auf Brennholz zurückzugreifen. Dabei können Privatpersonen stehendes, liegendes oder vorgerücktes Holz (auch Kronenholz) erwerben und für den eigenen Bedarf verwenden.
Üblicherweise bieten private und kommunale Waldbesitzer Brennholz zur selbständigen Aufarbeitung an, welches nach der Holzernte nicht für den Verkauf an die Holzindustrie verwendet werden kann.
Der Brennholz-Selbstwerber erwirbt beim Waldbesitzer ein Holzbezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz oder bekommt vom Waldbesitzer eine abgegrenzte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen. Die Vergütung erfolgt direkt mit dem Waldbesitzer.
Die selbstständige Arbeit im Wald ist nicht ungefährlich. Brennholz-Selbstwerber müssen daher i. d. R. folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bei der Aufarbeitung von Brennholz ist grundsätzlich den Vorgaben des Waldbesitzers Folge zu leisten!
Auch die Bayerischen Staatsforsten bieten Brennholz zum Selbermachen an. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Forstbetrieb.