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Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung

Zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs können Sie sogenanntes Selbstwerberholz bei  kommunalen Waldbesitzern beantragen.

Für Sie zuständig

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Forstbetriebe der Bayerischen Staatsforsten
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Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld

Hausanschrift

Kirchplatz 4
85290 Geisenfeld

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Kirchplatz 4

85290 Geisenfeld

Telefon

+49 8452 98-0

Leistungsdetails

Mit den stetig steigenden Energiekosten oder auch aus ökologischen Gründen, wächst zunehmend das Interesse der privaten Haushalte für die Energiegewinnung, auf Brennholz zurückzugreifen. Dabei können Privatpersonen stehendes, liegendes oder vorgerücktes Holz (auch Kronenholz) erwerben und für den eigenen Bedarf verwenden.

Üblicherweise bieten private und kommunale Waldbesitzer Brennholz zur selbständigen Aufarbeitung an, welches nach der Holzernte nicht für den Verkauf an die Holzindustrie verwendet werden kann.

Der Brennholz-Selbstwerber erwirbt beim Waldbesitzer ein Holzbezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz oder bekommt vom Waldbesitzer eine abgegrenzte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen. Die Vergütung erfolgt direkt mit dem Waldbesitzer.

Die selbstständige Arbeit im Wald ist nicht ungefährlich. Brennholz-Selbstwerber müssen daher i. d. R. folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung
  • Nachweis eines Motorsägenkurses, der von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft anerkannt wird
  • Zertifizierte Schutzausrüstung bestehend aus Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhen, Signaljacke, Schnittschutzhose und gut profilierten Schnittschutzstiefeln.

Bei der Aufarbeitung von Brennholz ist grundsätzlich den Vorgaben des Waldbesitzers Folge zu leisten!

Auch die Bayerischen Staatsforsten bieten Brennholz zum Selbermachen an. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Forstbetrieb.

Stand: 21.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus