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Wenn Sie wegen einer Erkrankung Ihres Kindes nicht arbeiten können, können Sie Kinderkrankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kinderkrankengeldtage auf Ihre Partnerin oder Ihren Partner übertragen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Kinderkrankengeld erhalten Sie als Ersatz für ausgefallenen Lohn, wenn Sie
Für Eltern von Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, entfällt die Altersgrenze von 12 Jahren.
Das Kinderkrankengeld beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Dafür müssen Sie die sogenannte Kindkrankschreibung (Muster 21) einreichen.
Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoentgelts . Haben Sie im Jahr vor der Erkrankung des Kindes Einmalzahlungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten (zum Beispiel Weihnachtsgeld) beträgt das Kinderkrankengeld 100 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts . Für hauptberuflich Selbstständige wird Kinderkrankengeld in Höhe des Krankengeldes bei eigener Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Aufgrund der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze ist die maximale Höhe des Kinderkrankengelds gedeckelt.
Kinderkrankengeld ist sozialversicherungspflichtig. Das heißt, Ihre Krankenkasse zieht automatisch Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge ab. Krankenkassenbeiträge werden nicht fällig.
Sie können
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Anzahl der Arbeitstage, an denen Sie Kinderkrankengeld bekommen können, erhöht und beträgt 2021:
Aufgrund der Corona-Pandemie können Sie 2021 auch dann Kinderkrankengeld beantragen, wenn Sie Ihr Kind zuhause betreuen müssen wegen:
Sie müssen Ihrer Krankenkasse einen der Gründe nachweisen. Dafür kann Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung der Kita oder Schule verlangen.
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie bezahlt von der Arbeit freistellt, wird diese Zeit auf Ihre Anspruchstage auf Kinderkrankengeld angerechnet. Das heißt, Ihr Anspruch auf Kinderkrankengeld ruht, solange der Arbeitgeber Sie bezahlt freistellt. Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen zum Beispiel 5 Tage lang Ihr Nettoentgelt weitergezahlt, verbleibt von Ihrer Höchstanspruchsdauer auf Kinderkrankengeld von bis zu 10 Arbeitstagen im Jahr (1 Kind) noch ein Anspruch auf Kinderkrankengeld für 5 Arbeitstage.
Wenn Sie Ihre maximalen Kinderkrankentage bereits aufgebraucht haben, besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass Ihnen Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin die Kinderkrankengeldtage überträgt. Auch dafür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Ihr Arbeitgeber muss zudem bereit sein, Sie nochmals unbezahlt freizustellen.
Ist Ihr Kind schwerstkrank und unter 12 Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen, erhalten Sie Kinderkrankengeld zeitlich unbegrenzt. Sie müssen weiterhin die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie haben Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die schwerwiegende, tödlich verlaufende Erkrankung Ihres Kindes einzureichen.
Bei schwerstkranken Kindern:
Für die Übertragung von Kinderkrankengeldtagen:
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob ein Nachweis nötig ist.
Den Antrag auf Kinderkrankengeld und den Antrag auf Übertragung der Kinderkrankentage können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
Im Normalfall ist der Verfahrensablauf wie folgt:
Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.
Sie sollten so schnell wie möglich– am besten am 1. Krankheitstag – mit Ihrem Kind zur Ärztin oder zum Arzt gehen, um die Kindkrankschreibung (Muster 21) zu erhalten und Ihren Arbeitgeber über Ihr Fernbleiben informieren.
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 4 bis 9 Werktage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen.
Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden.
Sind Sie selbst privat versichert und der andere Elternteil gesetzlich, so kommt es darauf an, wo das Kind versichert ist: Ist das Kind gesetzlich versichert, kann der gesetzlich versicherte Elternteil Kinderkrankengeld beantragen.
Bei einem Unfall Ihres Kindes in der Schule beziehungsweise Kita erhalten Sie Kinderverletztengeld von der Unfallversicherung. Dieses wird in der Regel von ihrer Krankenkasse im Auftrag des zuständigen Unfallversicherungsträgers berechnet und gezahlt.
Wenn Sie arbeitslos sind, bezahlt die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld für einen begrenzten Zeitraum fort, wenn Sie Ihre Stellensuche wegen der Erkrankung und dem daraus folgenden Betreuungsbedarf Ihres Kindes nicht fortführen können.