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Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung

Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen visumpflichtige Ausländer ein nationales Visum.

Stadt Fürth

Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Ansprechzeiten:
Montag von 8 bis 16:30 Uhr
Dienstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Die Ausländerbehörde kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden. Diese ist online, per Mail unter ausl@fuerth.de oder unter der Rufnummer (0911) 974-23 50 möglich.

Hausanschrift

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

Postanschrift

Postfach
90744 Fürth