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Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Hauptplatz 18
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postfach 1241
85262 Pfaffenhofen a.d.Ilm