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Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Sachgebiet 2.2 - Steuerstelle

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Do
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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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Postfach 1241
85262 Pfaffenhofen a.d.Ilm