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Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe

Bereich Gebühren/sonstige Steuern

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Mi
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Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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87538 Fischen i.Allgäu

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