Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Untergasse 3
86934 Reichling
Untergasse 3
86934 Reichling