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Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die Gemeinde setzt die Grundsteuer anhand ihres Hebesatzes fest und versendet die Grundsteuerbescheide.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
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Stadtplatz 2
84347 Pfarrkirchen
Postfach 1360
84343 Pfarrkirchen