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Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim

Steuern, Gebühren

Öffnungszeiten

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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Schwarzacher Str. 4
97320 Großlangheim

Postanschrift

Schwarzacher Str. 4
97320 Großlangheim