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Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
und
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Forchheimer Str. 32
96129 Strullendorf
Postfach 45
96127 Strullendorf