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Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Rathausplatz 1
95197 Schauenstein
Postfach 53
95197 Schauenstein