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Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Schlossergasse 1
87700 Memmingen
Postfach 18 53
87688 Memmingen