Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Obere Sennigstr. 4
97461 Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.