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Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.

Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die neuen Öffnungszeiten der Anlaufstellen: Zangberg, Hofmark 8, Lohkirchen, Hauptstraße 6a, Schönberg, Hauptstraße 4, sind auf der Internetseite: www.oberbergkirchen.de zu ersehen.

Hausanschrift

Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen

Postanschrift

Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen