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Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Auch die Übertragung eines Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeugs ist ein Wunschkennzeichen, unabhängig davon, ob das Kennzeichen vorher bereits einmal "als Wunsch" zugeteilt wurde oder als so genanntes Serienkennzeichen in Verwendung war.
Achtung: Ein Wunschkennzeichen können Sie nur im Rahmen einer Fahrzeugzulassung erhalten. Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
Die Zulassungsbehörden bieten einen Onlinedienst im Internet an. Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie auch Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen.
Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Auskunft über den Stand von Finanzierungsbriefen
Kraftfahrzeuge werden beim Kauf oft finanziert. In diesen Fällen dient als Kreditsicherheit die sogenannte Sicherungsübereignung (Zulassungsbescheinigung ZB 2). Für eine Zulassungsangelegenheit wiederum werden der Fahrzeugbrief oder eben die Zulassungsbescheinigung Teil II, benötigt. Diese ist bei der Bank oder der Leasinggesellschaft, die den Kredit für das Fahrzeug gegeben hat, hinterlegt.
Bei finanzierten Fahrzeugen übersenden die Autohäuser, Banken oder Leasinggesellschaften auf Anforderung der Halterin oder des Halters den Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II per Post direkt an die zuständige Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde, was unterschiedlich lange dauern kann. Daher empfiehlt die Stadt Fürth vor dem Besuch in der Zulassungsbehörde nachzufragen, ob die Papiere bereits eingetroffen sind, um eine abschließende Sachbearbeitung gewährleisten zu können. Die Abfrage ist über einen Online-Dienst der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) möglich, bei dem nur Briefnummer bzw. ZB2-Nummer und Kennzeichen eingegeben werden müssen und dann der aktuelle Stand der Bearbeitung angezeigt wird.
Kraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.