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Die Betreuungsbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Postfach 200157
89308 Günzburg