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Erziehungshilfe; Beantragung von Hilfen zur Erziehung

Wenn eine dem Wohl eines Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, kann Hilfe zur Erziehung geleistet werden.

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Erziehungsberatungsstellen
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Leistungsdetails

Hilfen zur Erziehung ist der Oberbegriff für verschiedene Hilfeformen für den Fall, dass Personensorgeberechtigte bei der Erziehung des Kindes Unterstützung benötigen.

Das örtlich zuständige Jugendamt berät über die geeigneten und notwendigen Maßnahmen; gemeinsam wird ein Plan für die Hilfeleistung aufgestellt.

Insbesondere kommen folgende Maßnahmen in Betracht:

Erziehungsberatung

Für die Inanspruchnahme der Erziehungsberatung ist im Gegensatz zu vielen anderen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe keine vorherige Antragstellung beim Jugendamt erforderlich. Erziehungs- und Jugendberatungsstellen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung elterlicher Erziehungskompetenzen. Multidisziplinäre Fachteams unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und/oder familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren. Von der Geburt bis ins Erwachsenenalter werden differenzierte entwicklungsbegleitende Unterstützungs- und Beratungsleistungen zu allen Lebens- und Problemlagen angeboten.

Große Bedeutung kommt der Arbeit der Erziehungsberatungsstellen u. a. im Bereich Trennung und Scheidung zu. Insbesondere gilt dies für hochstrittige Konflikte, die eine enge Kooperation von Jugendamt, Erziehungs- und Jugendberatungsstelle und Familiengericht erfordern.

Ergänzend hierzu können sich Eltern auf der Internetseite der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. - Elternberatung und junge Menschen auf der Internetseite der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. – Jugendberatung Orientierung und Unterstützung durch die von den Ländern finanzierte Virtuelle Beratungsstelle der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung holen.

Soziale Gruppenarbeit

Die Soziale Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen helfen, durch soziales Lernen in der Gruppe Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme zu überwinden.

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

Der Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer soll Minderjährigen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen Rat und Hilfe geben und unter Aufrechterhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien durch intensive Betreuung und Begleitung bei ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen sowie beim Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Sozialpädagogische Familienhilfe bietet Hilfe zur Selbsthilfe.

Erziehung in einer Tagesgruppe

In einer Tagesgruppe wird die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe , Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit gefördert. Durch die Begleitung der schulischen Förderung und der Elternarbeit soll der Verbleib des Kindes in der Familie gesichert werden.

Vollzeitpflege

Sind Eltern nicht in der Lage, ihrem Kind adäquate Erziehungsbedingungen zu bieten, so kann die Unterbringung ihres Kindes für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer in einer anderen Familie eine geeignete Hilfe darstellen.

Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen

Heime für Minderjährige bieten ausdifferenzierte Betreuungsformen für Kinder und Jugendliche, die außerhalb der eigenen Familie untergebracht werden. Grundsätzlich wird die Rückkehr in die Herkunftsfamilie angestrebt oder der junge Mensch auf ein selbständiges Leben vorbereitet. Elternarbeit ist hierbei wichtig und deshalb konzeptioneller Bestandteil.

Auf Hilfen zur Erziehung haben Sie als Personensorgeberechtigte einen Rechtsanspruch, wenn

  • ohne diese Hilfe eine dem Wohl Ihres Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und
  • die Hilfe für die Entwicklung Ihres Kindes geeignet und notwendig ist.

Hilfen zur Erziehung gewährt das Jugendamt auf Antrag der Personensorgeberechtigen, sofern die Hilfen geeignet und notwendig sind. 

  • Als Personensorgeberechtigter müssen Sie einen formlosen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt stellen, wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie Unterstützung im Umgang mit Ihrem Kind benötigen. Junge Volljährige stellen ihren Antrag selbstständig.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres örtlichen Jugendamtes werden mit Ihnen gemeinsam überlegen, welche Hilfestellungen für Ihre Familie geeignet sind.
  • Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg Unterstützung brauchen, erstellt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Jugendamtes gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan. Dieser Plan regelt das gemeinsame Vorgehen und wird abhängig von der Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen regelmäßig angepasst und fortgeschrieben.
  • Die Hilfeleistungen werden von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe erbracht. Dies können beispielsweise Kommunen, Verbände oder Vereine sein.

Erziehungsberatung können Sie auch ohne Vermittlung durch das Jugendamt in Anspruch nehmen.

Die Kosten der Hilfe zur Erziehung trägt immer das Jugendamt.

In einigen Fällen (z. B. Heimerziehung) können nachgelagert auch Betroffene an den Kosten beteiligt werden. Ob und in welcher Höhe Eltern an den Kosten beteiligt werden, wird vom Jugendamt geprüft. Bei der Prüfung wird die Leistungsfähigkeit der Kostenbeitragspflichtigen berücksichtigt.

keine

  • Pflegefamilie; Erhalt von Pflegegeld und Beihilfen

    Lebt das Kind im Rahmen einer Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt durch Zahlung eines Pflegegeldes.

  • Trennung und Scheidung; Beratung

    Mütter und Väter, die für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, haben im Falle der Trennung oder Scheidung ein Recht auf Beratung.

Stand: 14.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales