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Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

Stadt Rosenheim

III/63 - Bauordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
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Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 (0) 8031/365-01 oder per E-Mail an poststelle@rosenheim.de zu den oben angegebenen Öffnungszeiten.

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