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Fehlzeitenbericht des Freistaats Bayern; Veröffentlichung

Im Fehlzeitenbericht werden die Fehlzeiten der staatlichen Beschäftigten des Freistaates Bayern in einem Kalenderjahr ausgewertet.

Für Sie zuständig

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Leistungsdetails

Der Fehlzeitenbericht erscheint in der Regel im zweijährigen Turnus.

Mit der Fehlzeitenstatistik soll die Höhe der krankheitsbedingten Abwesenheiten detailliert festgestellt werden, damit Defizite in einzelnen Bereichen aufgedeckt und gezielt Ursachen gesucht werden können.

In dieser Statistik werden sämtliche Tage erfasst, an denen die Beschäftigten zur Dienstleistung verpflichtet gewesen wären, aber aufgrund einer Erkrankung dazu nicht in der Lage waren. Damit werden Krankheitstage, die auf Wochenenden oder Feiertage fallen, im Normalfall nicht berücksichtigt (Ausnahme: Schicht- und Wochenenddienst). Die gesetzlichen und ärztlich verordneten Mutterschutzfristen sowie Kurmaßnahmen sind keine Fehlzeiten in diesem Sinne und werden daher nicht in dieser Statistik erfasst.

Die Fehlzeitenstatistik ist Voraussetzung für einen punktuellen Einsatz von Gegenmaßnahmen. Ein Fehlzeitenmanagement kann nur so erfolgreich sein wie die Umsetzung beim einzelnen Beschäftigten.

Stand: 05.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat