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Immissionsschutz; Beratung und Auskunft

Die zuständigen Immissionsschutzbehörden beraten Bürger und Betreiber von Anlagen über Fragen des Immissionsschutzes.

Für Sie zuständig

Landratsamt Fürstenfeldbruck

Hausanschrift

Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck

Postanschrift

Postfach 1461

82244 Fürstenfeldbruck

Telefon

+49 8141 519-0

Webseite

www.lra-ffb.de/

Leistungsdetails

Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Gemeinden) und in Ausnahmefällen die Regierungen. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.

In Genehmigungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich auch an die Immissionsschutzbehörden wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen werden.

Ergänzung: Regierung von Oberbayern

Die Zuständigkeit bezüglich der Genehmigung ist in Art. 1 BayImSchG geregelt.

Stand: 06.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz