Logo Bayernportal

Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Gemeinde Eiselfing

Nicht anfallende Leistungen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Rentenberatung nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Am Pfarrstadl 1
83549 Eiselfing

Postanschrift

Am Pfarrstadl 1
83549 Eiselfing