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Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen

Nicht wahrgenommene Aufgaben

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die neuen Öffnungszeiten der Anlaufstellen: Zangberg, Hofmark 8, Lohkirchen, Hauptstraße 6a, Schönberg, Hauptstraße 4, sind auf der Internetseite: www.oberbergkirchen.de zu ersehen.

Hausanschrift

Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen

Postanschrift

Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen