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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
sowie nach Vereinbarung.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung, Tel. 08857 6913-25, gebeten.
Prälatenstr. 7
83671 Benediktbeuern
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