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Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Offingen

Stabsstellen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Nach vorheriger Terminvereinbarung:

  • Dienstag 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag 08:00 - 12:15 Uhr

Hausanschrift

Marktstr. 19
89362 Offingen

Postanschrift

Marktstr. 19
89362 Offingen