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Die Regierungen können Mehrarbeit für Lehrkräfte an Förderschulen und Schulen für Kranke anordnen. Im Bereich der Grund- und Mittelschulen und der beruflichen Schulen (ausgenommen FOS/BOS) ist das Staatliche Schulamt bzw. die Schule anordnungsbefugt.
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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