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Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung

Bei Halterwechsel durch Verkauf, Erbschaft, Schenkung etc., Wohnort- oder Betriebssitzwechsel oder nach Außerbetriebsetzung ist das Kraftfahrzeug ggf. auf seinen neuen Halter umzuschreiben bzw. auf den bisherigen Halter wieder zuzulassen oder die Halterdaten sind zu berichtigen.

Landratsamt Traunstein

Gr. 3.363 Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
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und

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Fr
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Kotzinger Str. 6
83278 Traunstein

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Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein