Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben
Die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) berät als Beratungs- und Bewilligungsstelle der Sozialen Wohnraumförderung über Finanzierung und Planung von Wohnraum im Bereich des Landkreises.