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Zwangsheirat; Beratung

Opfer Von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Frauen und Mädchen können sich beraten lassen.

Für Sie zuständig

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Beratungsstellen für Mädchen und Frauen, die von Zwangsheirat bedroht oder betroffen sind
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Landratsamt Unterallgäu

Hausanschrift

Bgm.-Krach-Str. 11
87719 Mindelheim

Personenstands- und Ausländerangelegenheiten

Postanschrift

Postfach 1362

87713 Mindelheim

Telefon

+49 8261 995-0

Leistungsdetails

Nach deutschem Recht und deutscher Werteordnung beruht die Ehe auf der freien Willensentscheidung beider Ehepartner; sie ist somit Ausdruck der freien Entfaltung der Persönlichkeit, die durch Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Grundgesetz geschützt ist.

Werden Braut, Bräutigam oder beide Eheleute zur Heirat gezwungen, spricht man von einer Zwangsheirat. Die meisten Betroffenen sind Frauen und Mädchen. Oftmals sind es Angehörige, die ihre Kinder, Enkel, Nichten und Neffen zur Heirat zwingen.

Zwangsheirat ist in Deutschland verboten und seit dem 1. Juli 2011 nach § 237 StGB strafbar. Derjenige, der eine andere Person zur Eingehung einer Ehe nötigt, wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren bestraft. Das Opfer einer Zwangsheirat macht sich nicht strafbar.

Spezielle Beratung und Schutzangebote für Frauen, die von Zwangsheirat bedroht oder hiervon betroffen sind, bieten die Fachberatungsstellen JADWIGA in der Trägerschaft der ökumenischen "Stop dem Frauenhandel gGmbH", die Fachberatungsstellen vonSOLWODI Bayern e.V. sowie die Fachstelle Zwangsheirat Wüstenrose in Trägerschaft von IMMA e. V.

Darüber hinaus bietet die anonyme Schutzeinrichtung "Scheherazade hilft" eine sichere Unterbringungsmöglichkeit für junge Frauen im Alter von 18 bis 21 Jahren. Diese ist unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/41 51 616 erreichbar.

Seit März 2013 gibt es zudem das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, das 24 Stunden am Tag kostenfrei erreichbar ist unter der Nummer 08000 116 016.

Sie sind von Zwangsheirat betroffen oder bedroht.

Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder das Jugendamt. Sie werden dort psychologisch unterstützt und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert.

In Notfällen oder wenn Sie akut von Gewalt bedroht sind, wenden Sie sich an die Polizei.

keine

Stand: 14.12.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales