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Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

Für Sie zuständig

Landratsamt Unterallgäu - SG 43 - Veterinäramt

Landratsamt Unterallgäu

Hausanschrift

Hallstattstraße 1
87719 Mindelheim

Naturschutz und Landschaftspflege, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt

Postanschrift

Postfach 1362

87719 Mindelheim

Telefon

+49 8261 995-0

Leistungsdetails

Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.

Stand: 23.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz