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Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

Landratsamt Eichstätt

FB 203 - Gewerbe- und Gaststättenrecht, Vollzug Gesundheits-, Lebensmittel- und Veterinärwesen

Öffnungszeiten

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