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Im Todesfall können Angehörige einer verstorbenen Person eine Sterbeurkunde beantragen.
Marktstr. 24
97645 Ostheim v.d.Rhön
Postfach 1260
97642 Ostheim v.d.Rhön
Marktstr. 24
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Postfach 1260
97642 Ostheim v.d.Rhön
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:
Sie müssen die Sterbeurkunde bei dem Standesamt beantragen, das den Sterbefall beurkundet hat.
Persönliche Beantragung:
Schriftliche Beantragung:
Elektronische Beantragung:
Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 30 Jahren aus den Sterberegisern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.
in der Regel 2 bis 10 Tage
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.