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Kriegsopfer und deren Hinterbliebene können Kriegsopferfürsorge beantragen.
Obere Marktstr. 6
97688 Bad Kissingen
Postfach 1820
97685 Bad Kissingen
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Postfach 5120
97001 Würzburg
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg
Postfach 5309
97003 Würzburg
Beschädigte und Hinterbliebene, denen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes z. B. nach
gewährt wird oder voraussichtlich gewährt werden kann, können auch Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die Familienmitglieder der Beschädigten erfasst.
Neben persönlicher Hilfe kommen Sachleistungen, einmalige und laufende Beihilfen sowie Darlehen in Betracht. Schulden werden in der Regel nicht übernommen.
Die wichtigsten Leistungen sind:
Über die Leistungen der Kriegsopferfürsorge hinaus können Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte und deren Hinterbliebene, soweit sie in Bayern wohnen, aus Mitteln der Bayerischen Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung Beihilfen und Darlehen für Zwecke der beruflichen Rehabilitation, der Erziehungshilfe, der Gesundheitshilfe, der Wohnungs- und Altenhilfe sowie in besonderen Notfällen erhalten.
keine
Sie können besondere Maßnahmen der Altenhilfe beantragen, um die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und die Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.